29. Juli 2009

Die öffentliche Meinung

“Die öffentliche Meinung ist das wichtigste Mittel, ein Mittel, das wie die Religion in die verborgensten Tiefen dringt, wo administrative Maßregeln keinen Einfluss mehr haben. Die öffentliche Meinung verachten, ist so gefährlich, als ob man die moralischen Grundsätze verachtet; während aber letztere dort, wo man sie ausrotten wollte, wieder entstehen können, ist es mit der öffentlichen Meinung nicht so bestellt; diese erfordert eine besondere Beachtung, konsequente und ausdauernde Pflege.” – Clemens Graf Metternich

27. Juli 2009

Chronologische Reihenfolge

01. Der sozialistische Gang des Uwe Hiksch (Offener Brief an die Mitglieder der Partei DIE LINKE)

02. Die verlorene Ehre des Uwe Hiksch (Eine an mich gerichtete Abmahnung von Uwe Hiksch wegen angeblicher wahrheitswidriger Aussagen)

03. Der große Irrtum des Uwe Hiksch (Ein Auszug aus einer Presseerklärung von Uwe Hiksch zu den Vorwürfen)

04. Presseerklärung Uwe Hiksch 24.07.09 (Die Presseerklärung im Original)

15. August 2009

Zensur auf Abgeordnetenwatch?

Dieser Beitrag behandelt die angebliche Unabhängigkeit von Abgeordnetenwatch gegenüber den dort veröffentlichten Abgeordneten und Kandidaten und stellt anhand des hier veröffentlichten Mailverkehrs die Frage:

Kann Abgeordnetenwatch unabhängig sein, wenn dieses, der Demokratie verpflichtet sein wollende Unternehmen direkt von den Abgeordneten und Kandidaten bezahlt werden kann und damit die Unabhängigkeit der Veröffentlichungen in Frage gestellt werden können?

Dazu folgende Geschichte und die damit verbundenen Fragen:

Ich bekam gestern einige sehr interessante Mails von einem Herrn W. J. aus Coburg zugesendet. Er versuchte mehrere Male eine Frage bezüglich der hier veröffentlichten Vorgänge via Abgeordnetenwatch an Uwe Hiksch zu stellen. Hier die Frage:

Hallo Uwe,

wie ist es eigentlich mit Deinen Plänen Bundestagsabgeordneter zu werden vereinbar, dass Du, laut Pressemeldungen in der Coburger Presse und diversen Internetforen (siehe http://kanzelwandhaus.wordpress.com), 3 Hartz-IV Empfängern Arbeitsverträge unterschreibst und diese dann für nicht gültig erklärst, weil Du alleine nicht unterschreiben durftest? Sie zur Arbeit in das Allgäu schickst und dort oben keine Arbeit für sie ist und Du sie dort oben ohne Geld stehen lässt und sagst, sie könnten wieder fahren? Was ist das für eine bösartige Geschichte und wieso erklärst Du Dich dazu nicht, außer einer ziemlich geschmacklosen “Presserklärung”, in welcher Du das Leben des Betreffenden Hartz-IV Empfängers an der Grenze zur Straffälligkeit denunzierst?

Die Veröffentlichung wurde von Abgeordetenwatch mit der Begründung abgelehnt, sie entspräche nicht den Moderationskriterien. Hier die Antwort von Abgeordnetenwatch:

Guten Tag W. J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Uwe Hiksch über abgeordnetenwatch.de.

Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Nachricht in der uns vorliegenden Version nicht freischalten, da sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie:

- Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zur Stellungnahme erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerung oder Kommentierung dienen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf abgeordnetenwatch.de auf das Frage- und Antwort-Format großen Wert legen.

Wir werden Herrn Uwe Hiksch Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de weiterhin nutzen.

Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann bitten wir um eine kurze Rückmeldung an moderation@abgeordnetenwatch.de. Bitte verändern Sie dabei NICHT den Betreff und Ursprungstext der eMail, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anfrage stattfinden kann.

Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen,
J. G.
(abgeordnetenwatch.de)

Herr W. J. antwortete mit folgendem Schreiben:

Sehr geehrter Frau G.,

ich bin, ehrlich gesagt, schockiert über die Unterstellung, ich hätte keine Frageabsicht oder keine Aufforderung zur Stellungnahme erkennen lassen und dass ich erst nachfragen muss, was mit meiner Frage passiert. Meine Frage an Uwe Hiksch beinhaltet 3 Fragen inklusive Fragezeichen und behandelt ein im Netz sehr kontrovers diskutiertes Thema über den Bundestagskandidaten Uwe Hiksch.

Ist Abgeordnetenwatch ein Forum in dem nur nette Fragen gestellt werden dürfen oder geht es dort um Fragen zur Politik der zukünftigen Abgeordneten, zu welcher meine Frage gehört? Ein Direktkandidat für
den Bundestag muss sich sehr wohl Fragen zu solchen Handlungen gegenüber gerade Hartz Iv Empfängern gefallen lassen, weil sie ein bezeichnendes Bild seiner wirklichen Politik erkennen lassen wenn er Ansichten veröffentlicht, die seinen Handlungen widersprechen.

Ich bitte Sie meine Frage zu veröffentlichen, weil ich ansonsten annehmen muss, dass auf Abgeordnetenwatch Zensur herrscht oder nur Gefälligkeitsfragen veröffentlicht werden. In diesem Falle werde ich dieses unrühmliche Verhalten der Presse übermitteln, da Abgeordnetenwatch damit nicht den selbst gestellten Auftrag erfüllt. Wenn Ihnen die Formulierungen nicht gefallen, machen Sie mir bitte einen Vorschlag, wie der Inhalt der Frage so formuliert werden muss, dass er in Ihr Schema passt.

Es kann nicht sein, dass kritische Fragen, die auf Tatsachen beruhen und diese kritisch hinterfragen, mit der Bitte um Stellungnahme, nicht veröffentlicht werden dürfen. Zur besseren Übersicht finden Sie meine Frage im Anhang.

mfG,

W. J.

Die Antwort von Abgeordnetenwatch war nachstehende:

Sehr geehrter Herr J.,

Die kleine Frage nach der Stellungnahme geht leider in der ganzen Kritik und Beschreibung unter. Daher wurde der Beitrag von der Moderation abgelehnt. Eine ernsthafte Frageabsicht konnte nicht klar erkannt werden bzw. unterscheidet sich der Beitrag nicht von einer Kommentierung des Vorfalles mit rhetorischen Fragen.
Zudem: Bitte verweisen Sie als Quelle auf die Zeitung (mit Datum oder Link) nicht auf den Blog. Dies können wir nicht zulassen, da die Quelle nicht ohne weiteres nachprüfbar ist.
Ich schlage vor, dass Sie einfach den Sachverhalt mit Quellen schildern und dann dazu einfach Ihre Frage stellen bzw. zu einer Stellungnahme auffordern.
Bitte geben Sie die Frage dann auf www.abgeordnetenwatch.de ein. Wir können sie nur so bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

M. B.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die hier veröffentlichten Quellen nicht nachvollziehbar wären – soweit mein Kommentar.

Herr J. entschloss sich auf jeden Fall zur Neuformulierung seiner Fragen:

Sehr geehrter Herr B.,

ich muss den Sachverhalt schildern, weil die Frage sonst nicht nachvollziehbar ist. Nachfolgend eine neuer Text, er besteht aus 2 Fragen. Schreiben Sie mir bitte, ob das so für Sie in Ordnung ist. Auch ob Sie das so veröffentlichen oder ob ich das nochmal machen muss.

mfG
W. J.

TEXT

Hallo Uwe,
wie ist es eigentlich mit Deinen Plänen Bundestagsabgeordneter zu werden und deiner Parteizugehörigkeit vereinbar, dass Du, laut Pressemeldungen in der Coburger Presse

(http://www.infranken.de/index.php?id=67&&tx_ttnews[swords]=Uwe%20Hiksch) und diversen Internetforen:

1. Mit Hartz-IV Empfängern Arbeitsverträge abschließt,
2. sie in das Allgäu zum arbeiten schickst, obwohl dort keine Arbeit für sie ist,
3. sie dort oben ohne Geld für die Rückfahrt stehen lässt und sagst sie können wieder fahren,
4. die Arbeitsverträge im Nachhinein für ungültig erklärst, weil Du sie nicht alleine unterschreiben durftest?

Einer der Betroffenen hat einen Brief mit den Geschehnissen an die Partei geschrieben. Dazu meine Frage:

Wie ist es mit Deinen Aussagen zu Politik und Hartz-IV zu vereinbaren, dass Du dazu keine Stellungnahme abgibst, ausser einer Pressemitteilung in der Du Dich selbst lobst und über das Leben des Autors des Briefes und betroffenen Hartz-IV Empfängers sehr zweifelhafte und persönliche Aussagen machst?

Die Antwort vom selben Moderator M. B.:

Sehr geehrter Herr J.

Ich denke, dass das freigeschaltet werden könnte. Die letzte Entscheidung wird natürlich von der Moderation getroffen – dies nach erneuter Eingabe auf www.abgeordnetenwatch.de (!). Wir können die Fragen nur so bearbeiten.
Eines noch: Bitte geben Sie die genauen Artikel als Quelle an, nicht nur die Suchseite. Bitte verlinken Sie auhc die Pressemeldung des Herrn Hiksch, um dessen Aussagen zu belegen.

Mit freundlichen Grüßen

M. B.

Herr J. veränderte seinen Text nun das dritte Mal und ging natürlich von einer Veröffentlichung aus und stellte diese in folgender Form bei Abgeordnetenwatch:

Hallo Uwe,

wie ist es eigentlich mit Deinen Plänen Bundestagsabgeordneter zu werden und Deiner Parteizugehörigkeit vereinbar, dass Du, laut Pressemeldungen in der Coburger Presse und diversen Internetforen:

1. Mit Hartz-IV Empfängern Arbeitsverträge abschließt,
2. sie in das Allgäu zum arbeiten schickst, obwohl dort keine Arbeit für sie ist,
3. sie dort oben ohne Geld für die Rückfahrt stehen lässt und sagst sie können wieder fahren,
4. die Arbeitsverträge im Nachhinein für ungültig erklärst, weil Du sie nicht alleine unterschreiben durftest?

Einer der Betroffenen hat einen Brief mit den Geschehnissen an die Partei geschrieben. Dazu meine Frage:

Wie ist es mit Deinen Aussagen zu Politik und Hartz-IV zu vereinbaren, dass Du dazu keine Stellungnahme abgibst, ausser einer Pressemitteilung in der Du Dich selbst lobst und über das Leben des Autors des Briefes und betroffenen Hartz-IV Empfängers sehr zweifelhafte und persönliche Aussagen machst?

http://www.infranken.de/nc/nachrichten/lokales/artikelansicht/article/uwe-hiksch-im-streit-mit-hartz-iv-empfaenger-28224.html
http://kanzelwandhaus.files.wordpress.com/2009/07/presseerklarung-uwe-hiksch-24-07-09.pdf

Erstaunt las Herr J. die zwei Tage später eingehende Meldung des Moderationsteams von Abgeordnetenwatch:

Guten Tag W. J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Uwe Hiksch über
abgeordnetenwatch.de.

Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Nachricht in der uns vorliegenden Version nicht freischalten, da sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie:

- Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zur Stellungnahme erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerung oder Kommentierung dienen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf abgeordnetenwatch.de auf das Frage- und Antwort-Format großen Wert legen. Entscheidend für die Freischaltung einer Frage ist auch, inwieweit sie den “sachlichen Dialog”, den wir auf abgeordnetenwatch.de pflegen fördert. Vorwürfe und Suggestivfragen wie sie in Ihrer Frage enthalten sind, sind unserer Meinung nach einem respektvollen Umgangston nicht zuträglich.

Wir werden Herrn Uwe Hiksch Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de weiterhin nutzen.

Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann bitten wir um eine kurze Rückmeldung an moderation@abgeordnetenwatch.de. Bitte verändern Sie dabei NICHT den Betreff und Ursprungstext der eMail, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anfrage stattfinden kann.

Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen,
J. G.
(abgeordnetenwatch.de)

Tja, was soll man dazu sagen? Die Beurteilung der Geschichte überlasse ich wie immer dem Leser. Ein nettes Detail am Rande; es wird ja in den Mails behauptet, man würde die Fragen trotzdem an die betreffende Person weiterleiten. Nun frage ich mich, wie soll der Befragte ohne Mitteilung der Mailadresse des Fragenden eigentlich antworten können – so er wollte?

Eine weitere, grundsätzliche Frage stellt sich mir im Zusammenhang mit Abgeordnetenwatch ebenfalls:

Kann man wirklich von einer unvoreingenommen Veröffentlichung von Fragen zur Politik und Handlungen von Kandidaten oder Abgeordneten ausgehen, wenn beispielsweise der Abgeordnete oder Kandidat gebeten wird, 200 Euro für die Veröffentlichung seines Konterfeis zu zahlen oder andere kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen, wie die Veröffentlichung auf Spiegel-Online, Süddeutsche oder Welt, sowie MDR?

Auszug aus dem “Angebot” der Profilerweiterung von Abgeordnetenwatch, welche natürlich überhaupt keinen Einfluss auf die “Erscheinung” der beworbenen Personen darstellt:

Kosten einer Profilerweiterung (PE)

Die Kosten für eine Profilerweiterung unterscheiden sich je nach Projekt:

PE zur Bundestagswahl: 200 EURO (inkl. MWst.)

PE zu den Landtagswahlen im Saarland, in Sachsen, Thüringen und Brandenburg: 100 EURO (inkl. MWst.)

PE zur den Oberbürgermeister-/Bürgermeisterwahlen in NRW: 100 EURO (inkl. MWst.)

Hier die sehr aufschlussreiche Quelle zu den diversen Kaufangeboten, wie Foto, Video, Einbindung einer privaten Webseite u.a.: http://www.abgeordnetenwatch.de/profile/profilerweiterung.html

Und zum Schluss darf natürlich auch die entnervte Antwort von Herrn J. aus Coburg nicht fehlen:

Guten Tag,

ich glaube, das reicht jetzt! Ich versuche seit Tagen mit Absprache diverser Moderatoren meine Fragen zu stellen. Gestern wurde mir gesagt, das wäre so in Ordnung. Ich stelle 2 simple Fragen, welche sich auf das Verhalten eines Bundestagskandidaten gegenüber Hartz-IV Empfängern beziehen und beweisbar sind.

Ich werde mir vorbehalten, diese Zensur zu veröffentlichen, da offensichtlich bei abgeordnetenwatch nur nette Fragen gestellt werden dürfen. Es ist unglaublich!

W. J.

Vielleicht hat ja der eine oder andere Leser Lust, zu versuchen, auf Abgeordnetenwatch eine entsprechende Frage zum Thema zu stellen. Wer durchkommt, melde sich bitte ;-)

Direkt zur Frage an Uwe Hiksch: http://www.abgeordnetenwatch.de/uwe_hiksch-180-25309.html

Fragen an das Kuratorium von Abgeordnetenwatch: http://www.abgeordnetenwatch.de/kuratorium-876-0.html

Im Übrigen ist es sehr interessant, wenn man bei Google die Suchbegriffe Zensur+Abgeordnetenwatch eingibt. Da erscheint zum Beispiel:

http://kriegspostille.blogspot.com/2009/04/abgeordnetenwatch-ist-zensiert-sinnlos.html

http://www.kammerwatch.de/235/zensur-auf-abgeordnetenwatchde/

http://gregor-moellring.de/wie-sinnvoll-ist-abgeordnetenwatch/

http://www.anwaelte-gegen-hartz4.de/abgeordnetenwatch.php

10. August 2009

Uwe Hiksch und die Rettung der Armen

Da man Uwe Hiksch nun bei Abgeordnetenwatch Fragen zu seinen Plänen als Eventuell-Bundestagsabgeordneter stellen kann, diese Antworten jedoch nicht mehr direkt verlinken kann, werde ich hier in den nächsten Wochen zum Thema passende Auszüge aus seinen Antworten auf Fragen zum Thema Soziales, Hartz-IV o.ä. veröffentlichen.

29. Juli 2009

Die Offenbarung des Uwe Hiksch

Sehr schön, wie Uwe Hiksch den Schulterschluss der Armen und Entrechteten mit der Friedensbewegung beschwört.

27. Juli 2009

Der große Irrtum des Uwe Hiksch

Auszug aus einer Presseerklärung des Uwe Hiksch. Eine Presseerklärung ist eine der gesamten Presse des Landes zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellte Tatsachenbehauptung – in diesem Fall von einem, wie in der Presseerklärung ausgewiesen, Kandidaten für den Deutschen Bundestag 2009. Wenn Herr Hiksch diese folgenden Aussagen nicht beweisen kann, muss er sich etwas einfallen lassen. Den Vorspann, in dem er sich als Robin Hood der Armen und Entrechteten geriert, habe ich ausgelassen. Wen es interessiert, der sei auf das Originaldokument der Presseerklärung Uwe Hiksch 24.07.09 verwiesen, welches der ehrenwerte Herr nicht einmal mit seinem guten Namen unterzeichnet (im Gegensatz zu meinem Arbeitsvertrag), sondern telefonisch diktiert hat und in seiner Abwesenheit von einem – meines Wissens – ehemaligen Kollegen aus der AWO, dem jetzigen Kreisvorsitzenden der Linken in Kronach/Lichtenfels, hat unterschreiben lassen – und wer weiß, vielleicht behauptet ja jemand eines baldigen Tages, dass diese Presseerklärung gar nicht von Uwe Hiksch stammt.

Der mich persönlich betreffende Auszug aus der

PRESSEERKLÄRUNG VON UWE HIKSCH, BUNDESTAGSKANDIDAT DER PARTEI DIE LINKE IM WAHLKREIS COBURG-KRONACH

Zu den von Herrn Wengel gegen meine Person erhobenen Vorwürfen äußere ich mich im Einzelnen wie folgt:

Wenn man sich die Lebensgeschichte von Herrn Wengel genauer ansieht, stellt man fest, dass er mehrmals in der Art und Weise eines Querulanten in Erscheinung getreten ist. Wer wie Herr Wengel beispielsweise Hartz-IV-BezieherInnen zum Hartz-IV-Boykott aufruft, also erreichen wollte, dass Hartz-IV-Bezieherlnnen freiwillig das ihnen zustehende Geld nicht annehmen, der hat für mich, “nicht alle Tassen im Schrank”.

Der Brief von Herrn Wengel ist gespickt mit Verleumdungen, Unwahrheiten und offenen Lügen. Aus diesem Grund bin ich gegen Herrn Wengel anwaltschaftlich vorgegangen, da sich niemand von einer anderen Person derartige Dinge öffentlich unterstellen lassen muss.

Ein Beispiel: Wenn Herr Wengel behauptet, er hätte riesige Anwaltskosten, sollte er einmal erklären, wann er Prozesskostenhilfe erhalten und somit der Staat die Anwaltskosten bezahlt hat.

Wenn die Prozesskostenhilfe für die nächste Instanz durch ein Gericht abgelehnt wurde, zeigt das nur, dass das Landesarbeitsgericht die Darstellung von Herrn Wengel für komplett unglaubwürdig und somit die Klage von Herrn Wengel für völlig aussichtslos erachtet.

Alle Gespräche mit Herrn Wengel – mit Ausnahme eines einzigen unverbindlichen Gespräches – wurden immer zu zweit geführt. Bei all diesen Gesprächen war der Bundesgeschäftsführer der NaturFreunde anwesend. Der Bundesgeschäftsführer erklärte ausdrücklich dem Gericht gegenüber, dass es keinerlei feste Zusagen an Herrn Wengel in Sachen Arbeitsvertrag gegeben hat und dass er mehrere Male sowohl von mir als auch vom Bundesgeschäftsführer darauf hingewiesen wurde, dass ein Arbeitsvertrag nur dann zustande kommt, wenn er von zwei Vorstandsmitgliedern gegengezeichnet wird.

Wenn Herr Wengel etwas anderes behauptet, ist er ein Lügner.

Durch das ungebührliche Verhalten von Herrn Wengel habe ich mich nachträglich ein wenig über seine bisherige Arbeit informiert. Überall, wo Herr Wengel gelebt hat, berichteten mir die Menschen, die ihn etwas kennen, dass er als Querulant, zum Teil sehr unangenehm, potentiell sogar aggressiv und die Wahrheit verdrehend aufgefallen ist.

Herr Wengel ist bisher lediglich dadurch auffällig geworden, dass er anderen geschadet hat und die Unwahrheit über Dritte behauptet hat. Er stellte sich als Opfer der damaligen DDR dar, heute stellt er sich als Opfer der Bundesrepublik dar.

Es scheint Menschen zu geben, die einen Opferstatus benötigen, um ihr eigenes Leben oder vielleicht ihr eigenes Versagen rechtfertigen zu können.

Mit Herrn Wengel werde ich mich aufgrund der massiven Vorwürfe gegen mich juristisch auseinandersetzen, da derjenige, der bösartig eine Unwahrheit sagt, dafür auch in einem Rechtsstaat zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Ansonsten gibt es für mich zu Herrn Wengel nichts mehr zu sagen.

Da es so schön zur Absurdität des Falls und der löblichen, fairen und vor allem armutsgerechten Gegenwehr des Uwe passt, hier ein Ausschnitt aus dem “Ritter der Koskosnuss”, nämlich die Szene, in der König Artus mit dem Schwarzen Ritter kämpft:

23. Juli 2009

Die verlorene Ehre des Uwe Hiksch

Es kommt, wie es kommen muss – die 2. Runde ist eröffnet. Am 11.07.2009 bekam ich hinsichtlich meines Offenen Briefes eine Abmahnung durch den Anwalt des Herrn Uwe Hiksch. Grundtenor der Abmahnung und geforderten Unterlassungserklärung ist die Behauptung, ich hätte die Ehre des Uwe Hiksch verletzt und solle ihm dafür – außer der selbstverständlichen Übernahme seiner Anwaltskosten – pro weiteres Erscheinen des Briefes (was im Falle der erfolgten Veröffentlichung im Internet zwangsläufig ist) 4.000,–Euro überweisen – sozusagen als Dauerabonnement.

Im Folgenden werde ich den Inhalt der Schreiben veröffentlichen und entsprechende Kommentare dazu einfügen und die Beurteilung den Lesern überlassen.

Folgend die Abschrift der Abmahnung vom 10.07.2009 des Rechtsanwalts des sich als ehrenwert bezeichnenden Herrn Uwe Hiksch. Im Übrigen und pikanterweise auch die gleiche Kanzlei für Arbeitsrecht aus Berlin, welche schon die vier erstinstanzlichen Prozesse in Sachen Naturfreunde begleitete – man könnte hier durchaus eine Überschneidung der Interessen vermuten. Man verdient halt das Geld wo man kann. Hätten die Naturfreunde die Hälfte ihrer bisherigen Anwaltskosten als Abfindungen für die Nichterfüllung unserer von Uwe Hiksch unterzeichneten Arbeitsverträge investiert, wären ihnen erhebliche Mehrinvestitionen ihrer Mitgliedsbeiträge erspart geblieben – soviel sei am Rande bemerkt.

Im Anschluss an die Abmahnung habe ich meine Antwort dazu veröffentlicht.


Abschrift der Abmahnung

Unterlassung wahrheitswidriger Behauptungen im Rahmen eines „offenen Briefs“ vom Juni 2009 an den Bundesvorstand der Partei DIE LINKE

1. Sie haben in einem im Juni 2009 an den Bundesvorstand der Partei DIE LINKE sowie an viele andere Adressaten gerichteten offenen Brief die Behauptung aufgestellt, daß einer der vier Bewerber um einen Saisonarbeitsplatz im Kanzelwandhaus, nämlich der für die Stelle des Kochs vorgesehen Herr A.K., eine Abfindung erhalten hätte, mit der der Verein Naturfreunde Deutschlands, Bundesgruppe e.V., angeblich das Bestehen eines Arbeitsvertrages bestätigt hätte. Insoweit heißt es wörtlich in Ihrem offenen Brief (dort S.5, Absatz 5 am Ende): „Der Koch bekam eine den Vertrag bestätigende Abfindung und das Verfahren seiner Freundin geht in die Beweisaufnahme.“

2. Die durch Fettdruck hervorgehobene Äußerung ist unwahr. Tatsächlich wurde zwischen dem Verein Naturfreunde Deutschlands, Bundesgruppe e.V., und Herrn K. in dem vor dem Arbeitsgericht geführten Prozess zu dem Aktenzeichen 52 Ca 998/09 zu Punkt 1.) im Vergleich vom 10.02.2009 folgendes festgehalten:

„1. Die Parteien sind sich einig, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen ist.“

Nur unter dieser Voraussetzung, nämlich der ausdrücklichen Bestätigung des Nicht-Zustandekommens eines Arbeitsvertrages, war der Verein Naturfreunde Deutschland, Bundesgruppe e.V., dazu bereit, Herrn K. Aus rein prozessökonomischen Gründen eine Abfindung zu bewilligen.

3. Mit Ihrer wahrheitswidrigen Behauptung erwecken Sie den Eindruck, der Verein Naturfreunde Deutschlands, Bundesgruppe e.V., hätte in zumindest einem der vier gegen ihn angestrengten Arbeitsgerichtsprozesse der Herrschaften Wengel, V., J. und K. das Zustandekommens eines Arbeitsvertrages „bestätigt“.

Damit erwecken Sie den Eindruck, der Verein Naturfreunde Deutschland, Bundesgruppe e.V. und unser Mandant als eines der Mitglieder des Vereinsvorstandes handelten widersprüchlich oder willkürlich oder gar gegen bessere Einsicht, indem sie Ihren Forderungen nach Zahlung eines angeblichen Arbeitslohns entgegentraten, die Sie in der von Ihnen angestrengten, mittlerweile erstinstanzlich abgewiesenen Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin erhoben.

4. Mit ihrer wahrheitswidrigen und gegenüber einem großen Kreis von Empfängern bzw. öffentlich in einem offenen Brief aufgestellten Behauptung verletzten Sie das Persönlichkeitsrecht und das Recht der persönlichen Ehre unseres Mandanten. Insbesondere schädigen Sie seinen Ruf als gewissenhaftes und redliches Mitglied des Vorstandes des Vereins Naturfreunde Deutschlands, Bundesgruppe e.V.

5. Ich habe Sie daher aufzufordern, zur Vermeidung gerichtlicher Schritte die in der Anlage beigefügte Verpflichtungserklärung umgehend unterzeichnet zurückzusenden. Dem Eingang des Schreibens sehe ich bis spätestens zum 31.07.2009 entgegen.


Meine Antwort auf die Abmahnung

Unterlassung wahrheitswidriger Behauptungen im Rahmen eines „offenen Briefs“ vom Juni 2009 an den Bundesvorstand der Partei DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Dr. H.,

Sie beanstanden in Ihrem Schreiben vom 10. 07. 2009 den von mir in meinem Offenen Brief an die Partei DIE LINKE niedergelegten Halbsatz “Der Koch bekam eine den Vertrag bestätigende Abfindung” als unwahr und bezeichnen ihn als eine das Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 1 GG und das Recht auf die persönliche Ehre gemäß Artikel 5 Abs. 2 GG Ihres Mandanten Uwe Hiksch verletzende Äußerung. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

Diese Schlussfolgerung ist weder unwahr, noch erwähnt sie irgend einen erkennbaren direkten Bezug zur Person oder zum Recht auf die persönliche Ehre Ihres Mandanten. Sie ist darüber hinaus eine Ableitung des Zusammenhangs zwischen zwei nachweislichen Rechtshandlungen und stellt inhaltlich keine Verletzung der oben genannten Grundrechte Ihres Mandanten dar.

Da hier also in Bezug auf meine Person sowohl die in keiner Form bewiesene Behauptung einer Unwahrheit meinerseits Ihrem Mandanten gegenüber, als auch ein schwerwiegender Eingriff in dessen Grundrechte auf Persönlichkeit sowie auf persönliche Ehre behauptet wird, muss ich angesichts dieser gravierenden Vorwürfe umgehend und wiederum zum Schutz meines Rechts auf persönliche Ehre auf unverzüglichen Beweis und im Falle des Nichterbringens auf unverzügliche Unterlassung der Behauptung bestehen.

Ich fordere daher Ihren Mandanten auf, zur Vermeidung gerichtlicher Schritte, seine Behauptung, ich würde diese, seine Grundrechte beeinträchtigende und darüber hinaus unwahre Behauptung aufstellen, unverzüglich entweder zweifelsfrei zu beweisen oder zu unterlassen. Siehe nachfolgende Begründung.

BEGRÜNDUNG:

I. Behauptete Unwahrheit

Die beanstandete Schlussfolgerung bzw. Ableitung “Der Koch bekam eine den Vertrag bestätigende Abfindung” wäre unter folgenden drei Bedingungen unwahr:

1. dem Nicht-Vorhandensein eines (Arbeits-) Vertrages
2. der Nicht-Zahlung einer Abfindung
3. dem Fehlen eines Kausalzusammenhangs zwischen Vertragsschluss und Abfindung

Die beiden ersten Bedingungen entfallen im vorliegenden Fall, da:

1. unstrittig und gerichtlich festgestellt der besagte eine von vier im gleichen Bezug stehenden (Arbeits-) Verträgen von Ihrem Mandanten Uwe Hiksch im Namen der Naturfreunde Deutschlands, Bundesgruppe e.V. in zweifacher Ausführung unterzeichnet wurde.

2.ebenfalls unstrittig eine Abfindung seitens des beklagten Naturfreunde Deutschlands, Bundesgruppe e.V. angeboten und gezahlt  wurde – siehe dazu K. ./. Naturfreunde Aktz. 52/Ca 998/09 AG Berlin – um das aus dem Vertrag resultieren sollende Arbeitsverhältnis nicht zustande kommen lassen zu müssen. Siehe Vergleichsvereinbarung Punkt 1.

Bliebe als drittes die von mir vorgenommene Ableitung eines Kausalzusammenhangs zwischen Vertragsschluss und Abfindung:

3. Als Normadressat muss ich zwangsläufig davon ausgehen, dass die Abfindung in ursächlichem Zusammenhang mit dem von Ihrem Mandanten Uwe Hiksch unterzeichneten Vertrag und dem Verzicht seiner Erfüllung durch beide Parteien steht, wobei der von mir angeführte und nachweisliche Vertragsschluss selbst auch durch die von Ihnen zitierte Vergleichsvereinbarung Punkt 1. nicht in Abrede gestellt wird, welcher ausschließlich das Nichtzustandekommen eines dem Vertrag folgenden Arbeitsverhältnisses zitiert, welches erst durch die Abfindung und per Datum des Vergleichs als nicht zustande gekommen definiert wurde. Der Vertragsschluss selbst ist nachweislich durch die Unterschrift Ihres Mandanten Uwe Hiksch erfolgt und darf also mit Recht als Vertrag bezeichnet werden. Die durch Auflösung des Vertrags zustande gekommene Abfindung als nicht mit diesem Vertrag in kausalem Zusammenhang stehend zu behaupten, wirkt allgemein und auch gemäß Ihrer eigenen Definition von Abfindung ein wenig konstruiert:

„Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.“ – Quelle: RA Dr. Martin Hensche – http://hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html

II. Verletzung der Grundrechte auf Persönlichkeit und persönliche Ehre

Die behauptete Verletzung dieser Grundrechte Ihres Mandanten wäre unter einer oder mehrerer der folgenden Bedingungen gegeben:

1. die als unwahr erklärte Schlussfolgerung würde in ihrem Inhalt auf die Abrede oder Beeinträchtigung des Rechts auf persönliche Ehre Ihres Mandanten abzielen und
2. dieser Inhalt wäre gemäß § 185 StGB eine Beleidigung,
3. dieser Inhalt wäre gemäß § 186 StGB eine üble Nachrede,
4. dieser Inhalt wäre gemäß § 187 StGB eine Verleumdung,
5. dieser Inhalt wäre gemäß § 188 StGB eine üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens und/oder
6. dieser Inhalt wäre gemäß § 192 StGB eine Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises.

Dazu erkläre ich folgendes:

Die strittige Schlussfolgerung zielt in ihrem Inhalt keinesfalls auf die Abrede des Rechts auf persönliche Ehre Ihres Mandanten ab, sondern ausschließlich auf die Feststellung zweier Rechtshandlungen im Namen der Naturfreunde Deutschlands, Bundesgruppe e.V. , nämlich die einer nachweislichen Vertragsunterzeichnung und einer vereinbarten Abfindung, welche als damit zusammenhängend abgeleitet wird, durch den zwischen diesen Rechtshandlungen allem Anschein nach bestehenden und zu Recht schlussfolgerbaren kausalen Zusammenhang  – das jedoch hat mit der persönlichen Ehre Ihres Mandanten nichts zu tun.

In keiner Weise wird auch nur die Person Ihres Mandanten Uwe Hiksch oder gar die Abrede eines seiner Grundrechte in diesem Satz erwähnt. Demnach kann hier auch nicht von übler Nachrede oder Verleumdung oder anderen ehrenrührigen Behauptungen die Rede sein. Für sich allein gestellt sagt diese Schlussfolgerung nämlich nichts über Ihren Mandanten aus.

Ein kausaler Zusammenhang zu anderen mit der Schlussfolgerung zusammenhängenden Darstellungen wird hier nicht bestritten, jedoch bleibt zu bemerken, dass sich der Widerspruch Ihres Mandanten Uwe Hiksch eben nicht auf diese anderen Darstellungen bezieht, was ihren Wahrheitsgehalt ausdrücklich bestätigt, sondern ausschließlich auf den Zusammenhang zwischen dem von ihm als Vertreter der Naturfreunde Deutschlands, Bundesgruppe e.V. unterzeichneten Arbeitsvertrag und einer damit kausal in Verbindung stehenden Abfindung. In diesem Sinne geht die Schlussfolgerung, wie auch der Offene Brief selbst, aus meinem Recht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB hervor und stellt keine die Ehre Ihres Mandanten berührende Behauptung dar. Im Gegenteil und von der hier angemahnten Schlussfolgerung unabhängig, muss er sich als politische Person des Öffentlichen Lebens und Bundestagskandidat Kritik in Bezug auf seine kritikwürdigen Handlungen gefallen lassen.

Letztlich wäre noch zu prüfen, ob Ihr Mandant Uwe Hiksch als Privatperson dazu berechtigt wäre, eine Unterlassung einer ausschließlich eine Rechtshandlung der Naturfreude Deutschlands, Bundesgruppe e.V. betreffenden Schlussfolgerung zu verlangen. Sollte er dazu keine Berechtigung haben, würden, außer die davon betroffenen Naturfreunde als Absender, gemäß deren Satzung Artikel 14 Ziff.2 S.2 mindestens zwei Vertreter benötigt.

III. Verpflichtung zur Unterlassung wahrheitswidriger Erklärungen

Aus oben genannten Gründen werde ich also Ihrer Forderung nach einer Verpflichtung zur Unterlassung wahrheitswidriger Behauptungen im Rahmen des Offenen Briefs vom Juni 2009 an den Bundesvorstand der Partei DIE LINKE nur nach erbrachtem Beweis oder gerichtlicher Feststellung der Wahrheitswidrigkeit der von Ihnen angemahnten Bemerkung „Der Koch bekam eine den Vertrag bestätigende Abfindung“ nachkommen.

Für diesen Fall widerspreche ich rein vorsorglich dem von Ihnen geforderten Ausschluss eines Fortsetzungszusammenhangs – gemäß Rechtssprechung – da aufgrund des allgemeinen Zusammenhangs zur Partei, in welcher Ihr Mandant Mitglied ist, und der gesammelten Versendung und Veröffentlichung an eine aus mehreren Personen bestehende Körperschaft sowohl eine natürliche Handlungseinheit gegeben ist, als auch ein Fortsetzungszusammenhang, welcher sich sowohl aus der weiteren von mir unabhängigen Versendung von Kopien innerhalb der Partei DIE LINKE ergibt, als auch aus dem technischen „Zwang zur Ausfertigung von Kopien“ im so genannten Computer, da schon ein Ausdruck und die bloße Lektüre des Offenen Briefs im Computer die Herstellung einer Kopie durch geeignete Software wie Browser oder Dokumentenbetrachter erfordert.

Ihre Bitte um Übernahme der Ihnen durch Ihren Mandanten Uwe Hiksch entstandenen Kosten muss ich aus oben genannten Gründen ebenfalls mit Bedauern abschlägig bescheiden, unabhängig von der Ihnen und Ihrem Mandanten Uwe Hiksch bekannten Tatsache, dass ich – nicht zuletzt durch die Handlungen Ihres Mandanten Uwe Hiksch – nach wie vor mit einem Hartz-IV-Regelsatz von ca. 350,–Euro im Monat auskommen muss und demzufolge für die Bezahlung eines nicht von mir beauftragten Rechtsanwalts einfach kein Budget frei habe.

Ich habe mir aus Gründen der Dringlichkeit eine Frist zum 31.07.2009 notiert. Bis dahin erwarte ich Ihre Erklärung, dass Sie Ihre Abmahnung nicht weiter aufrecht erhalten.

Angesichts der Dringlichkeit zur Abstellung der schwerwiegenden Vorwürfe gegenüber meiner Person sehe ich mich zur Vermeidung gerichtlicher Schritte und bis zum erbrachten Beweis oder der gerichtlichen Feststellung der Wahrheitswidrigkeit meiner Schlussfolgerung gezwungen, Ihren Mandanten meinerseits zwecks Unterlassung wahrheitswidriger und mein Recht auf persönliche Ehre beeinträchtigende Behauptungen anzumahnen und auf der Unterzeichnung der entsprechenden und beigefügten Unterlassungserklärung zum 31. 07. 2009 zu bestehen, unbenommen meines Rechts, die vorliegende Angelegenheit mit einer negativen Feststellungsklage gerichtlich klären zu lassen, sollte Ihr Mandant den Beweis für die Wahrheitswidrigkeit meiner Schlussfolgerung nicht unverzüglich erbringen, sowie deren weitere Behauptung wörtlich oder sinngemäß nicht unverzüglich unterlassen.

Dem Eingang Ihres Schreibens sehe ich also bis spätestens zum 31.07.2009 entgegen. Sie empfangen dieses Schreiben inklusive der dazu gehörigen Unterlassungserklärung vorab per Fax an 030 – 26 39 62 499.

Mit ebenso freundlich gemeinten Grüßen retour,

Ingmar Wengel

18. Juni 2009

Der sozialistische Gang des Uwe Hiksch

Offener Brief

an:

den Bundesvorstand DIE LINKE, den Landesverband DIE LINKE in Bayern, den Kreisverband DIE LINKE in Coburg, sowie Dieter Dehm MdB (DIE LINKE)

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Mitleser,

zuerst einmal gute Wünsche zur kommenden Bundestagswahl. Linke Politik, verstanden als sich den Menschenrechten verpflichtet zu fühlen, ist, unabhängig von spezieller Weltsicht, ein Zeichen für politisches Wachstum in diesem Land. Ich bin kein Parteimitglied, als politischer Buddhist verstehe ich mich überparteilich ohne Parteizugehörigkeit, aber im Bewusstsein eben der gleichen Werte, welche Ihr vertretet. In dieser Verantwortung ist der vorliegende Offene Brief an Euch zu verstehen. Ich möchte Euch in diesem Brief über Vorgänge informieren, welche Euch, Eure Arbeit und Euer Wahlergebnis beeinflussen werden. Deshalb bitte ich Euch vor einer weiteren Veröffentlichung um Kenntnisnahme und eine Euren Parteistatuten angemessenen Beurteilung der hier möglichst urteilsfrei geschilderten Vorgänge im Zusammenhang mit Eurem Direkt- und Listenkandidaten für den Deutschen Bundestag 2009, Uwe Hiksch.

Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich alle Schilderungen beweisen kann und diese nach bestem Wissen und Gewissen darlege.

Nachfolgend geht es um vier Arbeitsverträge zwischen der Bundesgruppe Naturfreunde Deutschlands e.V. und vier ArbeitnehmerInnen, hiervon drei Hartz-IV-BezieherInnen, welche Uwe Hiksch, seines Zeichens Bundeskassierer und Vorstandsmitglied des o.g. Vereins, aushandelte und unterzeichnete. Wie sich im Nachhinein herausstellte, um diese allem Anschein nach als Druckmittel zu verwenden, den Pächter eines Berggasthauses im Allgäu zur vorzeitigen Übergabe des Hauses an den Eigentümer, die Naturfreunde Deutschlands zu bewegen. Diese – recht feindliche – Übernahme funktionierte nicht und die Arbeitsverträge wurden für ungültig erklärt, sowohl mit dem Verweis, dass sie nie existiert hätten, als auch mit dem, der vorherigen Darstellung widersprechenden Verweis, dass Uwe Hiksch diese nicht alleine hätte unterzeichnen dürfen, obwohl er im Auftrag der Naturfreunde handelte. In der Klageerwiderung sagte man, dass die Verträge nie existiert hätten, sollten sie dennoch existieren, seien sie aber auf keinen Fall gültig und falls doch, würden sie vorsorglich fristlos gekündigt. Aus wichtigem Grund versteht sich.

So kurz wie möglich zur Geschichte: eine Freundin von mir und meiner Partnerin, sie ist eine Kollegin von Uwe Hiksch im Bundestag, brachte uns Mitte November 2008 im Auftrag von Uwe Hiksch als Verhandlungspartner zusammen. Uwe Hiksch hatte ihr gegenüber gesagt, er suche dringend zwei Verrückte, die ganz kurzfristig das Naturfreundehaus Kanzelwandhaus (120 Betten) bei Oberstdorf im Allgäu (1600m üNN) übernähmen, da man gravierende Probleme mit der dortigen Hausleitung habe. In einem ersten Treffen mit Uwe Hiksch erklärte er uns, er, als Vorstandsmitglied des Naturfreunde Deutschlands e.V., suche dringend ein Notteam für besagtes Haus, um es vor dem Ruin und der Veruntreuung durch den bisherigen Pächter zu retten. Alles müsse sehr schnell gehen, da die finanziell sehr wichtige Wintersaison schon Mitte Dezember beginnen würde. Wir gefielen ihm wohl, aber wir müssten uns auch noch dem Bundesgeschäftsführer vorstellen, da dieser über unseren Einsatz mit entscheiden müsste.

So vereinbarten wir ein weiteres Treffen mit dem Bundesgeschäftsführer und Uwe Hiksch, in dem wir uns alle grundsätzlich auf eine Zusammenarbeit einigten, etwas unangenehm begleitet von der Aussage Uwe Hikschs, dass der Bundesgeschäftsführer eigentlich keine Buddhisten beschäftigen wolle. Es folgten weitere Treffen mit diesen beiden Vorstandsmitgliedern der Naturfreunde, bei denen im wesentlichen die Eckpunkte der Hausübernahme konkretisiert wurden. Am 01.12.2008 wurde gemeinsam entschieden, die Übernahme und Rettung durch ein gastronomisches Team von vier Berlinern, zwei anderen Freunden von uns, in Angriff zu nehmen, zunächst mittels Saisonarbeitsverträgen für uns vier, nach erfolgreicher Wintersaison aber mit der ausdrücklichen Möglichkeit, das Kanzelwandhaus zu pachten. Der Vorstand war auch einverstanden und wir vereinbarten, dass die Hausübergabe an uns am 13. und 14. Dezember im Beisein von Uwe Hiksch und dem Bundesgeschäftsführer der Naturfreunde erfolgen sollte. Arbeitsbeginn wäre der 15.12.2008 und die Verträge würden selbstverständlich vorher fertiggestellt und unterzeichnet werden. Dann nahm die Geschichte, wie Uwe Hiksch sagen würde, ihren sozialistischen Gang.

Alles musste schnell gehen, da traf es sich natürlich gut, dass wir, bis auf eine Person, Hartz-IV-BezieherInnen waren (und sind), die schon aus diesem Grund flexibel zu sein haben und es sich nicht leisten können, Arbeitsangebote auszuschlagen oder auch nur daran mitzuwirken, dass ein Arbeitsvertrag nicht zustande kommt (beides kann mit bis zu 100% Leistungsentzug geahndet werden). Wir bereiteten uns also auf eine mindestens 4,5 monatige, wenn nicht gar endgültige Abwesenheit von Berlin vor, kündigten Minibeschäftigungsverhältnisse, Gott sei Dank nicht unsere Wohnungen, leiteten Zeitungsabonnements ins Allgäu um, packten diverse Pakete, welche wir nach Oberstdorf schickten, gestalteten Werbung, ließen diese mit Wissen des Uwe Hiksch vorläufig auf eigene Kosten drucken, erstellten sogar eine Webseite, schlugen uns Nächte mit Planungen um die Ohren und warteten auf die Verträge. Wir warteten, immer mit der Versicherung seitens des Uwe Hiksch, dass wir uns keine Sorgen machen sollten, “es ginge alles seinen sozialistischen Gang“, die Naturfreunde hätten lediglich vereinsintern noch ein paar Hürden zu nehmen, unter anderem dem momentanen Pächter zu kündigen. Auf uns müssten sie sich jedoch voll und ganz verlassen können.

Am 11.12.2008 um 17.00 Uhr war es dann – nach vielem Hin und Her und ersten Zweifeln am sozialistischen Gang – endlich soweit. Jeder sagte uns, wenn wir unsere Zweifel hatten: “Mensch, das sind die Naturfreunde und die Linken, die betrügen euch nicht! Da könnt ihr euch ganz darauf verlassen!“. Aber nun ging alles seinen sozialistischen Gang. Die Verträge lagen laut Uwe Hiksch zur Zeichnung in den Geschäftsräumen der Naturfreunde Deutschlands e.V. bereit. Zur Erinnerung, meine Partnerin und ich sollten zwei Tage später das Haus im Allgäu übernehmen. Die beiden anderen Mitarbeiter mussten vier Tage später anreisen. Uns auf den sozialistischen Gang des Uwe Hiksch verlassend, kauften wir natürlich vorher benötigte Winterausrüstungen für minus 20°C und einfache, daher teure Zugfahrkarten. Auf die Anfrage, ob unser neuer Arbeitgeber die Fahrtkosten übernähme, antwortete Uwe Hiksch (ganz sozialistisch?), “wir sollten uns lieber die Knete vom Staat (JobCenter) holen, als die Mitglieder der Naturfreunde damit zu belasten.” Wir haben uns, um diese Ausgaben leisten zu können, für unsere Verhältnisse sehr viel Geld in der Aussicht geliehen, dieses von unserem ersten Gehalt zurückzahlen zu können. Wir waren startklar. An diesem Abend trafen wir in den Geschäftsräumen der Bundesgruppe Naturfreunde e. V. den Bundesgeschäftsführer und eine Angestellte aus der Lohnbuchhaltung an. Der Bundesgeschäftsführer legte uns jeweils die Verträge in zweifacher Ausführung vor, die Lohnbuchhalterin sammelte unsere Lohnunterlagen ein und wir verabredeten den Termin der ersten Lohnzahlung. Wir unterschrieben unsere Verträge und baten um die Gegenzeichnung. Da jedoch eröffnete uns der Bundesgeschäftsführer plötzlich, dass er gar nicht zeichnungsberechtigt sei. Hoppla! Ein Bundesgeschäftsführer, der entscheidungsbefugt aber nicht zeichnungsberechtigt ist? Da wir unter diesen Umständen nicht bereit sein konnten, ohne unterschriebene Verträge zur neuen Arbeitsstelle zu reisen, rief der Bundesgeschäftsführer auf unser Verlangen Uwe Hiksch an, welcher laut Bundesgeschäftsführer zeichnungsberechtigt sei.

Uwe Hiksch kam ca. eine halbe Stunde später, weshalb wir vier Arbeitnehmer in einer Kneipe an der Ecke warteten und einen Kaffee tranken, und unterzeichnete in unserer Abwesenheit die Verträge. Telefonisch teilte mir Uwe Hiksch mit, die Verträge seien soeben unterschrieben, er könne jedoch nicht bleiben, wir sähen uns ja am 13.12.2008 im Kanzelwandhaus. Zurück in der Bundesgeschäftsstelle nahmen wir erleichtert die nunmehr gestempelten und unterschriebenen Arbeitsverträge entgegen und verabschiedeten uns vom Bundesgeschäftsführer mit einem Handschlag auf gute Zusammenarbeit und bis zum 13.12.2008 im Allgäu. Alles ging also für uns seinen sozialistischen Gang. Uwe Hiksch hatte uns um den Einsatz gebeten, mit uns im Auftrag der Naturfreunde verhandelt, der Bundesgeschäftsführer war mit allem einverstanden und schließlich wurden folgerichtig die Verträge von Uwe Hiksch unterzeichnet. Es konnte also losgehen mit der Rettung des Hauses.

Wir waren natürlich auf ein schlecht bewirtschaftetes Haus und einen als Vollalkoholiker erklärten Hausleiter vorbereitet und darauf, dass die Übernahme nicht unbedingt freundlich verlaufen würde. Wir waren am 13. Dezember ca. 13 Stunden in das Allgäu unterwegs. Während der Fahrt rief der Bundesgeschäftsführer an und teilte uns ganz aufgelöst mit, dass der Hausleiter “in den Sack hauen wolle” und wann wir denn da wären. Im Falle des Entfernens des Hausleiters sollten wir mit all unserem Gepäck doch bitte zu Fuß auf 1600 Meter steigen, weil er oder Uwe Hiksch die Seilbahn nicht betätigen könne. Auf unsere telefonische Intervention versprach der Hausleiter zumindest bis zu unserer Ankunft zu bleiben und ließ uns ca. 16:30 mit der zu diesem Zeitpunkt eigentlich nicht benutzbaren Lastenseilbahn des Kanzelwandhauses auf 1600 m hochziehen. Uwe Hiksch und der Bundesgeschäftsführer begrüßten uns merkwürdigerweise etwas distanziert mit dem Gruß der Naturfreunde “Berg frei”. Der Hausleiter und sein Personal waren natürlich auch sehr reserviert – es ging schließlich um ihre Jobs. Das Erste, was uns auffiel, war die Tatsache, dass wir es, entgegen der Behauptung des Uwe Hiksch, nicht mit einem heruntergewirtschafteten Unternehmen und untauglichen Mitarbeitern zu tun hatten, sondern mit einer gut funktionierenden Gastronomie in einem zugegebenermaßen ziemlich rotten Haus. Bei der unverzüglichen Hausbesichtigung in Anwesenheit der Bundesnaturfreunde und des abzulösenden Hausleiters, erzählte uns dieser, dass die Naturfreunde als Eigentümer seit Jahren nicht in das Haus investierten, der Pächter sich so gezwungen gesehen hätte, die Pacht zu mindern und schließlich auszusetzen, da er das Geld gebraucht habe, um das Haus zumindest in den wichtigsten Teilen bewirtschaftbar zu halten. Der Zustand des Hauses gab ihm recht. Außerdem würde er sich nicht mal eben nach 10 Jahren absetzen lassen. Ob wir wüssten, dass nur er die Berechtigung habe, die Lastenseilbahn, die unbedingt notwendig zur Versorgung des Hauses und der Gäste sei, zu bedienen? Ob wir weiterhin wüssten, dass die Zivildienstleistenden, die zur Absicherung des Betriebes notwendig seien, ebenfalls nur durch ihn und den Pächterverein Kanzelwandhaus e.V. beschäftigt sein könnten, und dass er diese, sollte er gehen müssen, selbstverständlich mitnähme? Die Bundesnaturfreunde wüssten dies und andere, uns gegenüber als nicht bekannt deklarierte, also verschwiegene Zustände seit Jahren. Außerdem hätte er vorhin erst erfahren, dass er das Haus abgeben solle. Uwe Hiksch erklärte uns schon einige Zeit vorher, dass der Hausleiter dieses bereits wüsste. Dieser wusste jedoch bis dahin nur von unserer Ankunft als Mitarbeiter, aber nichts von einer Übernahme des Hauses durch uns.

Tja, das sah schon gar nicht mehr so aus, wie von Uwe Hiksch geschildert. Wieder mit den Bundesnaturfreunden allein, wollte sich keine entspannte Atmosphäre mehr einstellen, denn plötzlich begann Uwe Hiksch zu erklären, wir könnten nicht wie vereinbart ein festes, abschließbares Zimmer beziehen, sondern müssten häufig je nach Belegung durch Gäste umziehen, auch in Massenquartiere, da die kleineren Zimmer meistens gebucht seien. Da meine Freundin die Obhut über die Finanzen und die Buchhaltung haben sollte, stellte sich natürlich die Frage, wie sicher sich das angesichts der Lage gestalten lassen könne. Immer mit dem ganzen Wochenumsatz und der Büroarbeit von Zimmer zu Zimmer?

Ach ja, dann teilte uns Uwe Hiksch auch noch mit, wir müssten natürlich auch für Kost zahlen, ebenfalls entgegen unserer Absprache in Berlin. Ein bisschen konsterniert sagte ich daraufhin, dass das einer Lohnkürzung gleichkäme und ich mir in diesem Falle vorbehalten würde, alle erforderlichen Überstunden in Rechnung zu stellen. Darauf Uwe Hiksch ganz keck: “Zeiten, in denen keine Gäste da sind, werden natürlich nicht bezahlt. Nächste Woche z.B. ist kein Gast anwesend, da habt ihr frei.“, also unbezahlt frei, obwohl für diese Woche u.a. die Inventur und Personalbelegung geplant war. Wir sollten demnach die erste Woche, in der das Haus neu organisiert werden musste, nicht umsonst, aber doch ohne Lohn arbeiten. Ich solle mich doch endlich einmal an die Bezahlung und die Gepflogenheiten der bayerischen Gastronomie gewöhnen, sagte Uwe Hiksch. Vergeblich wies ich ihn darauf hin, dass wir nicht als billige Saisonkräfte angetreten waren, sondern als Notwender und schnelle Eingreiftruppe zur Rettung des Hauses und des Umsatzes von gewünschten 350.000 Euro inklusive eines für jeden Steuerprüfer obszön anmutenden Gewinns für die Naturfreunde. Uwe Hiksch und der Bundesgeschäftsführer jedoch wollten, anstatt sich damit zu beschäftigen, nun erst mal etwas Deftiges essen, während wir fragten, was das Ganze eigentlich soll und wieso wir plötzlich über ganz andere Dinge redeten als in Berlin. Uwe Hiksch sagte zu meiner Freundin, er würde nicht so mit sich reden lassen und ich solle aufpassen. Der Bundesgeschäftsführer äußerte nun die Ansicht, wir wären wohl mit der Aufgabe, das Haus zu übernehmen, ziemlich überfordert.

Unsere Anwesenheit im Kanzelwandhaus dauerte bis dahin vielleicht 100 Minuten. In dieser Zeit mutierten wir offensichtlich von händeringend gesuchten und als sehr willkommen deklarierten Rettern eines heruntergewirtschafteten Gasthauses in bester Geschäftslage, zu arbeitsunwilligen, aber anspruchsvollen Hartz-IV-Empfängern, welche die Grundlagen der bayerischen Gastronomie nicht verstehen wollen. Was hatte diesen Wandel im Geiste des Uwe Hiksch ausgelöst? Wir glaubten immer noch an eine Verkettung von Missverständnissen. Dann erfuhren wir vom Hausleiter, dass er den beiden Bundesnaturfreunden einfach und im bildlichen Sinne die Pistole auf die Brust gesetzt hatte und sich im Namen des Pächters gegen die feindliche Übernahme des Hauses wehrte. Völlig zu Recht, denn entgegen der Aussagen des Uwe Hiksch uns gegenüber, war der Pachtvertrag gar nicht gekündigt und damit hatten die Bundesnaturfreunde kein Recht, den alten Pächter und damit auch den Hausleiter abzuservieren. Die feindliche Übernahme scheiterte grandios.

Langsam wurde mir ein bisschen übel und ich versuchte den offensichtlichen Konflikt der Bundesnaturfreunde zwischen der Nichterpressbarkeit des Hausleiters und unserer vertraglichen Bindung zu lösen, indem ich anbot, gegen eine Erstattung meiner Auslagen und einer angemessenen Bezahlung meiner bisher geleisteten Arbeit, am nächsten Tag abzureisen. Damit wäre das Problem meinerseits gelöst. Dem entgegnete Uwe Hiksch mit seinem ihm eigenen eigenartigen Lächeln: “Mir sind keine Ausgaben und Leistungen deinerseits für die Naturfreunde bekannt.” Das war ein Schlag mitten ins Gesicht! Ich wies ihn nochmals auf unsere Vorarbeit und unsere Absprachen hin, aber es war zwecklos. Wir vertagten angesichts der Stimmung das Gespräch und die noch anstehende Hausübergabe auf den nächsten frühen Morgen. Dachten wir. Am nächsten Morgen jedoch teilte uns der Hausleiter mit, er wäre nun wieder in seine Stellung eingesetzt und würde das Haus weiter leiten – ohne uns, denn er habe ja sein Personal vor Ort. Wir stellten daraufhin Uwe Hiksch zur Rede, der uns lapidar mitteilte, “Ihr seid raus“. Unser Hinweis auf unsere vertragliche Bindung entlockte ihm ein lächelndes “dann sehen wir uns wohl vor dem Arbeitsgericht“.

Unser weiterer Hinweis darauf, dass auch die anderen beiden Arbeitnehmer einen Tag später anreisen sollten, wischte er mit der Bemerkung vom Tisch, “die können sich gern beim Hausleiter zu den in Bayern üblichen Konditionen bewerben“.  Alle Appelle unsererseits unter Berufung auf unsere Vereinbarungen und seine von ihm als links bezeichnete Berufsehre schlugen fehl.

Mit seinem typischen Lächeln im Gesicht verabschiedete sich Uwe Hiksch von uns mit dem Slogan “Tja, so ist das Leben” und fuhr mit seinem Bundesnaturfreund ins Tal, um das Flugzeug nach Berlin zu nehmen, während wir uns nun komplett umorientieren mussten. So nahm der sozialistische Gang seinen weiteren Lauf.

Wir standen nun auf 1600 Meter Höhe im kalten Schnee und kamen uns ziemlich veralbert vor. Wir hatten uns Geld geliehen, um das Haus zu retten, einen Monat wie wild gearbeitet, um das Unmögliche möglich zu machen, Winterausrüstung und vom letzten geliehenen Geld die Fahrkarten gekauft und einige große Kisten waren auf dem Postweg hierher unterwegs. Was nun? Da stand ich nun, ich armer Tor und war so arm wie nie zuvor. Wir mussten uns abermals Geld leihen, um überhaupt nach Hause zu kommen. Netterweise berechnete uns der Hausleiter keine Übernachtung und Essen. Er verabschiedete uns mit den Worten: “Wir wussten alle, dass die Euch nur benutzen wollten, die machen das seit Jahren mit uns“.

Zu Hause erwartete uns aber dafür eine wirklich nette Überraschung – es ging ja schließlich alles seinen sozialistischen Gang: Zwei Schreiben gleichen Wortlauts – “Vielen Dank für Ihre Bereitschaft zu einem Bewerbungsgespräch in unser Gasthaus im Allgäu zu kommen und auch vielen Dank für Ihre offenen Worte, mit denen Sie eine Arbeit vor Ort ablehnten.” – lagen in unseren Briefkästen. Wir kamen aus dem Staunen nicht mehr raus. So einfach entledigte man sich also vierer ArbeitnehmerInnen. Aber Uwe Hiksch sagte uns ja, dass wir uns vor dem Arbeitsgericht sähen. Schlimmer konnte es nicht kommen, dachten wir.

Es kam aber noch schlimmer. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Zeilen habe ich in erster Instanz das Gerichtsverfahren meiner Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin verloren, da der Richter der Meinung war, ich hätte vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages aus der Satzung der Naturfreunde Deutschlands e.V. herauslesen müssen, dass Uwe Hiksch den Vertrag nicht alleine hätte zeichnen dürfen, weshalb dieser Vertrag nicht gültig sei und die Naturfreunde selbstverständlich nicht für seine Handlungen haften würden, da nicht nachweisbar sei, dass er das schon des Öfteren getan hat. Das hieß für mich nichts anderes, als dass der erste Versuch immer frei ist. Da hat sich Uwe Hiksch aber gefreut! Was für eine Steilvorlage! Sein Lächeln wird mir in Erinnerung bleiben und natürlich rechnete er damit, dass die anderen Richter das nun ebenfalls so sehen müssten.

Ich sah dann aber auch sein verkniffenes bzw. eingefrorenes Lächeln nach der sachlich identischen Verhandlung meiner Freundin vor dem gleichen Arbeitsgericht, jedoch einem anderem Richter. Dieser nahm mit seinen beiden Schöffen den ehrenwerten Uwe Hiksch ins Verhör, bei dem er sich völlig in Lügen und Widersprüche verstrickte. Ja, er log drei Richtern ganz frech ins Gesicht und behauptete, er hätte uns vieren bei der Vertragsunterzeichnung gesagt, dass diese Verträge mit seiner alleinigen Unterschrift nicht rechtsgültig wären, obwohl wir gar nicht anwesend waren. Auf die Frage meiner Freundin, wie denn die anderen Beiden aussehen würden, antwortete er, ganz der viel beschäftigte Politiker: “Ach, ich komme mit so vielen Menschen zusammen, da kann ich mich nicht an jedes Gesicht erinnern“. Der Klage meiner Freundin wurde stattgegeben. Der Koch bekam eine den Vertrag bestätigende Abfindung und das Verfahren seiner Freundin geht im Moment in die Beweisaufnahme.

Mir jedoch wurde seitens meines Richters auch die Prozesskostenhilfe versagt, welche allen anderen dreien gewährt wurde, und daher möchte ich Euch mein momentanes Fazit nicht vorenthalten.

Summa summarum kostet mich meine Bereitschaft, das Gasthaus für die Naturfreunde und das Lieblingshaus des Uwe Hiksch retten zu helfen, bisher folgendes:

  1. Den Glauben an die Korrektheit zukünftiger Arbeitsverträge, da ich, trotz aller Offensichtlichkeit und entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben, laut bisherigem richterlichem Urteil in allen Einzelheiten prüfen muss, ob der Unterzeichnende dazu berechtigt ist. Jeder diesbezügliche Zweifel meinerseits beeinträchtigt jedoch meine amtlich vorgegebene Mitwirkungspflicht, da diese richterliche Vorgabe von Vornherein kein Vertrauensverhältnis zulässt.
  2. Den Glauben an die Richtigkeit linker Ideen, wenn in den Reihen der Linken solches Handeln geduldet wird.
  3. 7.500 Euro nicht verdientes Geld und damit weiterhin Hartz-IV-Abhängigkeit.
  4. Ca. 5.000 Euro Anwalts- und Prozesskosten inkl. Berufung – also Schulden in dieser Höhe.
  5. 750 Euro Auslagen zur Absicherung der Arbeitsaufnahme – also ebenfalls Schulden.

Das entspricht einem bisher absehbaren realen Verlust von ca. 13.000 Euro – für den Abschluss eines Arbeitsrechtsverhältnisses. Das wären die teuersten 24 Stunden meines bisherigen 48jährigen Lebens und der Betrag entspricht in etwa der Summe, welche Uwe Hiksch im – hoffentlich nicht stattfindenden – Falle seiner Wahl in den Deutschen Bundestag jeden Monat für mindestens 4 Jahre beanspruchen darf. Ein sehr hoher Preis für die Bereitschaft, mit einem erklärten linken Politiker für ein erklärt linkes Unternehmen, ein erträgliches Geschäft vor dem Ruin zu retten. Diese Bereitschaft bringt mir, sollte die Berufung scheitern, zum Dank den wirtschaftlichen Ruin. Denn für die sich bisher ergebenden 5.750 Euro Schulden brauche ich bei 10%iger Kürzung meines monatlichen Regelsatzes von 351 Euro, ca. 164 Monate oder 13,5 Jahre zur Rückzahlung – alle Zinsen und Zinseszinsen mal nicht beachtet. Dann bin ich 61 Jahre alt und hätte mindestens 14 Jahre an den Folgen der Handlungen des ehrenwerten und linken Politikers Uwe Hiksch zu arbeiten. Ist das der sozialistische Gang des Uwe Hiksch? Vielen Dank dafür: da bekommt der Begriff “linker Politiker” für mich gleich eine ganz andere Bedeutung.

Ist das linke Politik? Wollt Ihr das unterstützen? Wenn ja, muss ich mich für linke Politik schämen!

Zum Schluss habe ich an diejenigen, welche den Brief bis hierher gelesen haben, eine Bitte:

Bitte überprüft, ob Ihr Jemandem Euer Vertrauen und das Eurer Wähler anvertrauen wollt, der mit solchen sehr fragwürdigen Handlungen das Leben anderer Leute benutzt und zerstört, wahrscheinlich ohne jemals persönlich dafür haften zu müssen. Bitte prüft genau, ob Uwe Hiksch einen Schleudersitz in das deutsche Parlament verdient. Bitte prüft genau, ob Uwe Hiksch derjenige ist, welcher linke Politik für “den kleinen Mann” glaubwürdig im deutschen Parlament vertreten wird. Bitte sorgt dafür, dass der sozialistische Gang nicht hinkt.

Danke für Eure Geduld und Zeit. Mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme seitens der Parteiverbände, sowie den besten Wünschen für den September 2009 verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und auch der Freude auf eine Gegendarstellung seitens Eures Genossen Uwe Hiksch,

Ingmar Wengel (Berlin)

Links zum Brief:

Google zu Uwe Hiksch

Wikipedia zu Uwe Hiksch

Coburger Neue Presse zum Direktkandidaten für den Bundestag Uwe Hiksch

“Uwe Hiksch will wieder in den Bundestag”

Wikipedia zu den Naturfreunden

Naturfreunde Deutschlands e.V.: Webseite

Naturfreunde Deutschlands e.V.: Leitbild und Selbstverständnis

Naturfreunde Deutschlands e.V.: Vorstand

Naturfreunde Deutschlands e.V. Vorstandsvorsitzender Michael Müller (Mitglied des Deutschen Bundestages)

Naturfreunde Deutschlands e.V.: Satzung (PDF)

WICHTIGER HINWEIS:

Wie ich gerade erfahren habe, wird am Freitag, den 18. Juli, im Landesverband der Linken Bayern mein Offener Brief eines der Themen sein. Ein weiteres Thema wird die Abstimmung über die Landesliste und damit auch über die Direktkandidatur des ehrenwerten Uwe Hiksch sein. Vielleicht haben einige Lust und Zeit sich per Telefon oder Mail beim Landesverband zu melden und zu bitten, die Kandidatur des Uwe Hiksch bis zur Klärung des Falls auszusetzen.

DIE LINKE. Bayern

Schwanthalerstr. 91, 80336 München

Eva Bulling-Schröter, Landessprecherin

Telefon:   089 / 5108 6092

Telefax:   089 / 5108 6093

e-mail: info@die-linke-bayern.de

Internet: http://www.die-linke-bayern.de/

Kontaktformular: http://www.die-linke-bayern.de/service/kontakt/

15. Dezember 2008

Es weihnachtet sehr!

Liebe Freunde,

in ein paar Tagen werden wir hier die wahrscheinlich tollste Weihnachtsgeschichte aus den bayrischen Alpen veröffentlichen. Spannung, Drama und schöne Aussichten sind garantiert!

Weiteres später – nur soviel – es wird der Hammer!

11. Dezember 2008

Was lange währt wird gut?

So, es ist jetzt ca. 23 Uhr. Heute haben wir die Arbeitsverträge nach langem Warten unterzeichnet bekommen. Nun werden wir die letzten Sachen packen und übermorgen in das Kanzelwandhaus fahren. Zweimal werden wir noch wach ;-)

Jippie – Berg frei!

3. Dezember 2008

Wenn der Berg ruft!

Liebe Freunde,

manchmal ist das Leben schon eine ziemlich witzige Sache. Da bekommt man einen mehr spaßig aufgefassten Anruf von einer Freundin und wird gefragt, ob man nicht so verrückt sei, für einige Monate auf eine Berghütte zu gehen – im Winter! Man stelle sich das vor – als Preusse nach Bayern. Wir haben das Ganze natürlich zuerst mehr als “na ja, mal sehen, was das wieder für eine Geschichte ist” gesehen, zumal man hier in Berlin in Sachen bezahlter Arbeit schon einige Pferde vor Aphotheken hat herumlungern sehen, aber wir sagten zuerst einmal ganz spontan wie immer – Ja klar, warum eigentlich nicht?

Da Anke und ich schon einige Erfahrungen in der Nähe auf einer – etwas kleineren Hütte – machen konnten, der Kappeler Alp, stürzten wir uns in die Angelegenheit und nahmen den Kontakt zu den Naturfreunden als Eigentümer des Kanzelwandhauses auf. Zwei Wochen Verhandlungen und die Aussicht das Kanzelwandhaus im Frühjahr zu pachten, ließen uns den Versuch wagen. Ja und dann liefen uns noch Silke und Pepper über den Weg. Da wir die Option hatten, weitere Arbeitskräfte mit auf den Berg zu nehmen, fragten wir die Beiden ob sie nicht Lust auf eine Saison oder mehr hätten und mit uns gehen wollten. Klar sagten sie, wenn Rex mitkommen dürfe. Rex ist der Schattenhund. Er wird von mir so genannt, weil er in einer kleinen Kneipe um die Ecke sein schwarzes Fell immer so schön auf dem dunklen Boden im dunklen Raum drapierte, dass er wie von Geisterhand verschwand und so ziemlich jeder, der seinen Weg kreuzte, über ihn stolperte. Rex quietschte jedesmal und wie auf Kommando weckte er damit spontane Anteilnahme der Beteiligten und Umsitzenden an seinem harten Schicksal und konnte sich so immer ein paar Zuwendungseinheiten sichern. Nicht dass er diese gebraucht hätte, nein ihm war halt so. Das war sein Beitrag zur Kommunikationskultur. Wir sind also zu fünft und müssen nun innerhalb der nächsten paar Tage alles regeln was zu regeln ist, damit wir spätestens am 15. Dezember aufschlagen können. Dicke Winterklamotten und gute Schuhe besorgen – halt alles was man für ein paar Wintermonate so braucht. Und nun beginnt die Klausur auf dem Berge.

Jaa, i woass scho, Ihr denkts jetz des de Zuagroasdn, wanns a no Preiss san, net sooo gern g`sehn wern in Bayan wanns koa Göd ausgehm sondern welchs ham wuin, oba mir wern des scho mocha mit de Leit da obn aufa Alpe. Mir kriagn de scho satt, sakra, weil mir nämlich an Spitzenkoch mitnehmen. Des san ja eh net ois echte Bayan, sondan vuil mehr Allemannen die söba sogn se san koane. Jaa, die mitm Hannibal über de Alpm zogn und nimmer zruck ganga san, weils halt so schee woarn is da obn. Jo un nu geh ma auffi – zeeefixxx ;-)

Ach ja, noch etwas. Weil wir uns ja während der harten Winterzeit auf dem Berg vor lauter Arbeit nicht retten können, schreiben wir hier auch noch ab und zu ein paar Geschichten vom Berge für Euch auf. Wenn ihr Lust habt Kommentare abzugeben, nur zu. Damit sich nicht jeder anmelden muss, haben wir die Kommentarfunktion mit vorheriger Moderation freigeschaltet. Kontakt etc. findet Ihr im Gästebuch. Wer Lust hat uns zu besuchen ist herzlich willkommen und wer ein bisschen mithilft, der bekommt natürlamente einen Spezltarif. In diesem Sinne – Berg frei! Passt auf Euch auf und seid nett zueinander.

Es grüßen,

die Alten vom Berge ;-)

Anke, Silke, Ingmar, Pepper und Rex der Schattenhund